Eine Landesförderung barrierefreies Wohnen gibt es zusätzlich zu den bundesweiten Programmen von KfW und Pflegekasse. Sie wird oft nicht genutzt, weil kaum jemand weiß, dass es sie gibt. Dieser Überblick zeigt für alle 16 Bundesländer, welche Förderbank zuständig ist, wie das Programm heißt und wo Sie es finden. Jede Angabe zu den Ländern stammt von der Seite des jeweiligen Landes, jeder Link wurde geprüft.
Warum lohnt sich der Blick auf Landesförderungen?
Bundesweite Förderungen wie die Pflegekasse (bis 4.180 € je Maßnahme) und die KfW (455-B, bis 6.250 €) decken bereits viel ab. Die KfW nimmt für das Programm 455-B derzeit keine Anträge an, die Fördermittel sind ausgeschöpft (Stand: Juli 2026). Landesförderungen kommen zusätzlich dazu und können die Eigenkosten weiter senken.
Landesförderung barrierefreies Wohnen: alle 16 Bundesländer (Stand: Juli 2026)

| Bundesland | Art der Förderung | Höhe |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Kredit mit Tilgungszuschuss | bis 50.000 € Kredit, dazu bis 1.500 € Tilgungszuschuss |
| Bayern | leistungsfreies Baudarlehen | bis 10.000 € |
| Berlin | Kredit, wird vollständig zurückgezahlt | bis 50.000 € je Wohneinheit |
| Brandenburg | Zuschuss | bis 12.000 €, für Aufzüge bis 14.000 € |
| Bremen | kein eigenes Programm belegt | — |
| Hamburg | Zuschuss | 3.000 bis 20.000 € je Einzelmaßnahme |
| Hessen | Zuschuss | bis 15.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | Zuschuss | 30 % von max. 15.000 €, also bis 4.500 € |
| Niedersachsen | kein eigenes Programm belegt | — |
| Nordrhein-Westfalen | Darlehen mit 25 % Teilerlass | 5.000 bis 220.000 €, 25 % Tilgungsnachlass |
| Rheinland-Pfalz | kein eigenes Programm belegt | — |
| Saarland | Zuschuss | bis 50 %, max. 11.250 € |
| Sachsen | Zuschuss | 80 % bis 4.000 €, in Härtefällen bis 12.500 € |
| Sachsen-Anhalt | Darlehen | Höhe nicht beziffert |
| Schleswig-Holstein | kein eigenes Programm belegt | — |
| Thüringen | Zuschuss | 80 % bzw. 50 %, max. 11.000 € |
Baden-Württemberg

Die L-Bank fördert den Abbau von Barrieren über zwei Wege: die „Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit“ ergänzend zur Eigentumsfinanzierung und das Programm „Barrierefrei wohnen“ für Menschen mit Schwerbehinderung. Der Kredit reicht bis zu 50.000 Euro zu 1,00 Prozent Sollzins. Wer die DIN 18040-2 vollständig umsetzt, bekommt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 3 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 1.500 Euro.
Anlaufstelle: L-Bank: Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit und L-Bank: Barrierefrei wohnen
Bayern

Der Freistaat fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Wohnraum im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Abgewickelt wird das über die BayernLabo. Ergänzend gibt es kommunale Programme, München etwa hat eigene Zuschüsse.
Anlaufstelle: Bayerisches Staatsministerium: Förderung von barrierefreiem Wohnen und BayernLabo, dazu die Bezirksregierungen
Berlin

Die Investitionsbank Berlin fördert altersgerechten Umbau über das Programm „IBB Altersgerecht Wohnen“. Gefördert wird mit einem Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, dazu eine Zinssubvention von bis zu 0,6 Prozentpunkten. Ein Zuschuss ist das nicht, der Betrag wird zurückgezahlt.
Anlaufstelle: IBB: Altersgerecht Wohnen
Brandenburg

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) führt zwei passende Programme: „Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum“ und den „Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen“. Die ILB zahlt Zuschüsse: bis zu 12.000 Euro je Wohnung für bauliche Maßnahmen, automatische Türöffner und Notrufanlagen, bis zu 14.000 Euro für Aufzüge und Lifte.
Anlaufstelle: ILB: Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum und ILB: Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Bremen

Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) führt Modernisierungskredite für Mietwohnungen. Ein eigenes Landesprogramm für den privaten barrierefreien Umbau ist dort nicht belegt.
Anlaufstelle: BAB: Wohnraumförderung
Hamburg

Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) fördert den barrierefreien Umbau von Mietwohnungen und von Wohneigentum. Für selbstgenutzte Eigenheime zahlt sie Zuschüsse zwischen 3.000 und 20.000 Euro je Einzelmaßnahme. Das zweite Programm richtet sich an Vermieter von Mietwohnungen.
Anlaufstelle: IFB Hamburg: Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Hessen

Die WIBank zahlt für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro. Gefördert werden nur Maßnahmen, die vor der Bewilligung noch nicht beauftragt sind.
Anlaufstelle: WIBank: Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesförderinstitut (LFI) führt ein eigenes Programm für Personenaufzüge, Lifte und barrierearmes Wohnen. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent von höchstens 15.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit, also bis zu 4.500 Euro.
Anlaufstelle: LFI: Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen
Niedersachsen

Das Land bündelt seine Maßnahmen unter „Niedersachsen baut Barrieren ab“; die Förderung läuft über die NBank. Für den privaten barrierefreien Umbau ist dort kein eigenes Landesprogramm belegt. Zuständig ist die Wohnraumförderung des Landes, die im Einzelfall weiterhilft.
Anlaufstelle: Niedersachsen baut Barrieren ab und NBank
Nordrhein-Westfalen

Die NRW.BANK fördert den altersgerechten und behindertengerechten Umbau mit zinsgünstigen Darlehen, mit einer eigenen Förderung für Rollstuhlgerechtigkeit. Die Förderung läuft als Annuitätendarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro, in den ersten fünf Jahren zinsfrei und danach zu 0,5 Prozent. Haushalten der Einkommensgruppe A werden 25 Prozent des Darlehens erlassen.
Anlaufstelle: NRW.BANK: Barrierefrei umbauen
Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) wickelt die Wohnraumförderung ab. Für den privaten barrierefreien Umbau ist dort kein eigenes Landesprogramm belegt. Zuständig ist die Wohnraumförderung des Landes, die im Einzelfall weiterhilft.
Anlaufstelle: ISB: Wohnraumförderung
Saarland

Das Land bezuschusst den Abbau von Barrieren im vorhandenen Wohnraum, am häufigsten Badumbauten und Treppenlifte. Mit Merkzeichen G oder aG oder einem Pflegegrad sind bis zu 50 Prozent und höchstens 11.250 Euro für die barrierefreie Herrichtung möglich, bei Einzelmaßnahmen bis zu 75 Prozent und höchstens 7.500 Euro. Ab 60 Jahren sind es bis zu 50 Prozent und höchstens 7.500 Euro, bei Einzelmaßnahmen höchstens 5.000 Euro. Die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung gelten.
Anlaufstelle: Saarland: Förderung für barrierefreien Wohnraumumbau
Sachsen

Der Freistaat fördert über die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen. Der Zuschuss deckt 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu 4.000 Euro, bei Merkzeichen „R“ bis zu 10.000 Euro. Wer Sozialleistungen bezieht, bekommt 100 Prozent bis zu 5.000 Euro, für rollstuhlgerechten Wohnraum bis zu 12.500 Euro. Unter 1.500 Euro wird nicht bewilligt, und es gelten Einkommensgrenzen von 40.000 Euro für Alleinlebende und 60.000 Euro für Zwei-Personen-Haushalte.
Anlaufstelle: Sächsische Aufbaubank: Wohnraumanpassung
Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert mit „Sachsen-Anhalt MODERN“ ein Darlehen für altersgerechtes Umbauen, offen auch für Privatpersonen. Eine Förderhöhe nennt die Bank weder auf der Programmseite noch im Merkblatt; sie hängt vom Vorhaben ab.
Anlaufstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt MODERN
Schleswig-Holstein

Das Land unterhält einen Fonds für Barrierefreiheit; die Wohnraumförderung läuft über die IB.SH. Für den privaten barrierefreien Umbau ist dort kein eigenes Landesprogramm belegt. Zuständig ist die Wohnraumförderung des Landes, die im Einzelfall weiterhilft.
Anlaufstelle: Land Schleswig-Holstein: Fonds für Barrierefreiheit und IB.SH
Thüringen

Die Thüringer Aufbaubank führt ein eigenes Barrierefreiheitsförderprogramm. Die Richtlinie für 2024 und 2025 nimmt keine Anträge mehr an, seit 2026 gilt eine neue Fassung. Privatpersonen bekommen darin 80 Prozent der Kosten, höchstens 11.000 Euro, für rein bauliche Verbesserungen 50 Prozent im selben Rahmen.
Anlaufstelle: Thüringer Aufbaubank: Barrierefreiheitsförderprogramm
Was wird typischerweise gefördert?
Landesförderungen richten sich meist auf:
- Barrierefreie Umbauten (ähnlich wie KfW: Schwellen, Badezimmer, Türen)
- Energetische Sanierung kombiniert mit Barrierefreiheit
- Soziale Einrichtungen und Mehrgenerationenwohnen
- Neubau barrierefreier Wohnungen für Senioren
Wie finde ich das richtige Programm?
Förderberatung nutzen:
- Pflegestützpunkte kennen regionale Förderprogramme
- Verbraucherzentralen bieten kostenlose Beratung zu Wohnförderung
- Kommunale Sozialberatung (Sozialamt) kennt lokale Sonderförderungen
- Deutsche Energie-Agentur (dena): Energieeffizienz-Fachberater kennen kombinierte Programme
Online-Suche:
- Förderdatenbank des Bundes: foerderdatenbank.de (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
- KfW-Partner-Suche für regionale Beratung
Kombinierbarkeit der Förderprogramme
Viele Förderungen sind kombinierbar, aber nicht immer für denselben Teil einer Maßnahme:
| Förderung | Kombinierbar mit |
|---|---|
| KfW 455-B | Ja, mit der Pflegekasse für verschiedene Teile, mit separater Rechnung |
| Pflegekasse § 40 | Ja, mit der KfW für verschiedene Teile, mit separater Rechnung |
| Landesförderung | Abhängig von Landesregeln |
Wichtig: Klären Sie vor Antragstellung, ob Doppelförderung für dieselbe Maßnahme verboten ist.
Fazit: Regionale Beratung lohnt sich
Die Landesförderung barrierefreies Wohnen ist weniger bekannt als die Bundesprogramme, bei größeren Umbauprojekten aber attraktiv. Nutzen Sie den kostenlosen Pflegestützpunkt oder die Verbraucherzentrale für eine individuelle Förderberatung.
Nächste Schritte: Klären Sie zuerst den Zuschuss der Pflegekasse, er steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu und hängt nicht vom Bundesland ab. Danach prüfen Sie, welche Landesförderung ergänzend dazu passt. Die KfW nimmt für das Programm 455-B derzeit keine Anträge an, ihr Zuschuss fällt für den Moment also aus der Rechnung.
