Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, die das Leben zu Hause erleichtern. Seit Januar 2025 erhalten Pflegebedürftige bis zu 4.180 € je Umbaumaßnahme. Gesetzliche Grundlage: § 40 SGB XI. Hunderttausende Pflegebedürftige nutzen jährlich diesen Zuschuss.
Der Betrag von 4.180 € gilt seit Januar 2025. Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 14.11.2024 (BAnz AT 12.12.2024 B7)
Was ist Wohnraumanpassung? Wohnraumanpassung bezeichnet barrierefreie Umbaumaßnahmen für das eigene Zuhause. Typische Beispiele: bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder Treppenlifte. Gesetzliche Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI.
Pflegekasse Zuschüsse Wohnraumanpassung: Was wird bezahlt?
Kurz zusammengefasst: Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € je Maßnahme (Stand 2025). Bei mehreren Personen mit Pflegegrad im Haushalt sind bis zu 16.720 € möglich. Der Antrag muss vor Durchführung der Maßnahme gestellt werden.
Gemäß § 40 SGB XI übernimmt die Pflegekasse Kosten für Maßnahmen, die:
- Den pflegebedürftigen Menschen in seinem häuslichen Umfeld unterstützen
- Die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen
- Eine möglichst selbstständige Lebensführung sichern
Förderhöhe (Stand Januar 2025):
- Pro Person und Maßnahmenart: bis zu 4.180 €
- Bei mehreren Personen im Haushalt: bis zu 16.720 € (4 × 4.180 €)
Historischer Vergleich: Bis Ende 2024 betrug der Zuschuss 4.000 € je Maßnahme (max. 16.000 € gesamt). Seit Januar 2025 gilt der erhöhte Betrag von 4.180 € (Erhöhung um 4,5 % gemäß Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG 2023).
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss für Wohnraumanpassung?
Anspruch haben alle Personen ab Pflegegrad 1, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind. Privatversicherte müssen die Bedingungen ihrer privaten Pflegeversicherung prüfen. Der Anspruch variiert je nach Tarif.
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung, voller Zuschussanspruch bis 4.180 €
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung, zusätzlich Anspruch auf Pflegesachleistungen
- Pflegegrad 3–5: Schwere bis schwerste Beeinträchtigung, Zuschuss kombinierbar mit Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Wichtig: Der Anspruch besteht je zugelassener Maßnahme. Wer Bad und Schwellen umbauen lässt, kann zweimal 4.180 € beantragen. Voraussetzung: Beide Maßnahmen werden getrennt beantragt.
Rechenbeispiel: Familie Müller baut barrierefrei um. Die Mutter (Pflegegrad 2) bekommt eine bodengleiche Dusche (Kosten: 5.200 €) und einen Schwellenabbau (Kosten: 800 €). Für die Dusche erstattet die Pflegekasse 4.180 €. Für den Schwellenabbau kommen 800 € hinzu. Insgesamt: 4.980 € Förderung. Der Restbetrag von 220 € wird selbst getragen.
Noch kein Pflegegrad vorhanden? Erfahren Sie, wie Sie Pflegegrad beantragen können. Schon ab Pflegegrad 1 besteht der Anspruch auf Zuschüsse für Wohnraumanpassung.
Welche Maßnahmen sind förderungsfähig?
Gefördert werden alle Umbaumaßnahmen, die das selbstständige Wohnen trotz Pflegebedürftigkeit erleichtern. Die häufigsten Beispiele: Badumbau, Treppenlifte, Schwellenabbau und Türverbreiterungen. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.
Schwellen und Zugänge
- Schwellenabbau an Türen und Übergängen
- Einbau von Rampen statt Stufen
- Treppenlift (wenn Treppe einziger Zugang zu Bad/Schlafzimmer)
Badezimmer barrierefrei umbauen
- Bodengleiche Dusche (Umbau der Badewanne)
- Haltegriffe und Stützgriffe
- WC-Erhöhung, unterfahrbares Waschbecken
Türen und Räume
- Türverbreiterung (für Rollator oder Rollstuhl)
- Türöffner-Automatik
Hilfsmittel an der Wohnungsstruktur
- Angepasste Küchenausstattung (Absenkung von Arbeitsflächen)
- Beleuchtungsverbesserungen für Sehbehinderte
So beantragen Sie den Zuschuss: Schritt für Schritt

Der wichtigste Grundsatz: Antrag immer vor Beginn der Umbaumaßnahme stellen. Nachträgliche Erstattungen sind die Ausnahme und werden meist abgelehnt. Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen (mit Beteiligung des Medizinischen Dienstes: 5 Wochen).
Die Empfehlung für den Umbau muss nicht vom Arzt kommen. Seit Juli 2023 dürfen auch Pflegefachpersonen sie ausstellen (§ 40 Abs. 6 SGB XI, eingeführt mit dem PUEG). Das verkürzt den Weg, weil kein Arzttermin dazwischenliegt.
Widerspruch bei Ablehnung des Pflegekassen-Zuschusses
Bei Ablehnung haben Sie 1 Monat Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. Die Erfolgsquote ist bei gut begründeten Fällen laut Verbraucherzentrale hoch. Legen Sie immer Widerspruch ein, wenn Sie die Ablehnung für unbegründet halten.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb von einem Monat Widerspruch einzulegen. So gehen Sie vor:
- Schriftlichen Widerspruch an die Pflegekasse senden (Einschreiben empfehlenswert)
- Ablehnungsgrund aus dem Bescheid prüfen und gezielt widersprechen
- Ergänzende ärztliche Stellungnahme oder Pflegegutachten beilegen
- Bei weiterhin negativem Bescheid: Widerspruchsausschuss einschalten oder Sozialgericht anrufen
Kombinierbar mit KfW-Förderung
Pflegekasse und KfW können für verschiedene Teile eines Projekts kombiniert werden, nicht aber für denselben Teil einer Maßnahme. Für den anderen Teil braucht es eine separate Rechnung (KfW-Merkblatt 455-B). Die Kombination kann die Eigenkosten deutlich senken. Die KfW nimmt für das Programm 455-B derzeit keine Anträge an, die Fördermittel sind ausgeschöpft (Stand: Juli 2026).
Für dieselbe Maßnahme darf keine Doppelförderung beantragt werden. Für verschiedene Maßnahmen im Projekt ist eine Kombination von Pflegekasse und KfW (Programm 455-B) möglich. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse über die optimale Kombination.
Viele Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme. Unser Ratgeber zu den regionalen Förderungen der Bundesländer zeigt, was in Ihrer Region verfügbar ist.
Häufige Fragen zu Pflegekasse Zuschüsse Wohnraumanpassung
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Wohnraumanpassung?
Die Pflegekasse zahlt seit Januar 2025 bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Umbaumaßnahmen nach § 40 SGB XI. Bis Ende 2024 waren es 4.000 Euro. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt können bis zu 16.720 Euro (4 × 4.180 €) beantragt werden.
Welche Umbaumaßnahmen fördert die Pflegekasse?
Gefördert werden barrierefreie Umbaumaßnahmen: bodengleiche Duschen, Haltegriffe, Treppenlifte, Türverbreiterungen und Schwellenabbau. Auch Rampen und unterfahrbare Waschbecken (Waschbecken ohne Unterschrank, zugänglich für Rollstuhlfahrer) zählen dazu. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, ob die beantragte Maßnahme die Pflege erleichtert oder das selbstständige Wohnen sichert.
Gibt es den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?
Nein. Der Zuschuss für Wohnraumanpassung setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus, mindestens Pflegegrad 1. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen.
Kann man Pflegekasse und KfW-Zuschuss kombinieren?
Eine Kombination ist möglich, wenn verschiedene Teile eines Projekts gefördert werden und dafür separate Rechnungen vorliegen. Für denselben Teil einer Maßnahme dürfen Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Förderung (Programm 455-B) nicht zusammen genutzt werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Pflegekasse ist empfehlenswert.
Was tun, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?
Bei Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Legen Sie ergänzende ärztliche Unterlagen oder eine Stellungnahme einer Pflegefachkraft bei. Bei weiterhin negativem Bescheid steht der Weg zum Sozialgericht offen. Die Erfolgsquote bei gut begründeten Widersprüchen ist laut Verbraucherzentrale hoch.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 3 Wochen über einen Antrag auf Wohnraumanpassung. Wenn der Medizinische Dienst (MD) einbezogen wird, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, bevor Sie Handwerker beauftragen, am besten gleichzeitig mit dem Angebot des Fachbetriebs.
Fazit: Pflegekasse Zuschuss Wohnraumanpassung frühzeitig beantragen
4.180 € je Maßnahme (seit Januar 2025). Bei mehreren Umbaumaßnahmen addiert sich das schnell auf bis zu 16.720 €. Stellen Sie den Antrag immer vor Beginn der Arbeiten. Legen Sie bei Ablehnung Widerspruch ein.
Nächster Schritt: Falls noch kein Pflegegrad vorhanden, jetzt Pflegegrad beantragen. Schon ab Pflegegrad 1 besteht der Anspruch auf Pflegekasse Zuschüsse Wohnraumanpassung.
Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine zugelassene Beratungsstelle.
