Zuletzt aktualisiert: April 2026 | Stand: SGB XI nach Pflegereform 2025 | Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband
Um einen Pflegegrad beantragen zu können, genügt ein formloser Brief oder ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse — das Antragsdatum gilt als Leistungsbeginn. Pflegebedürftigkeit beginnt oft schleichend. Für viele Betroffene ist der Pflegegrad der erste Schritt zu staatlicher Unterstützung. Dieser Ratgeber erklärt, wer einen Pflegegrad beantragen kann und wie der Prozess Schritt für Schritt abläuft.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad zeigt, wie stark eine Person auf Hilfe im Alltag angewiesen ist. Die Pflegekasse legt ihn nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) fest. Je höher der Pflegegrad, desto mehr staatliche Leistungen stehen zu — von monatlichem Pflegegeld bis zur vollstationären Pflege.
Deutschland nutzt seit 2017 fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 für schwerste Pflegebedürftigkeit mit besonderem Betreuungsbedarf.
| Pflegegrad | Selbstständigkeit | Typische Leistungen (Stand 2025/2026) |
|---|---|---|
| 1 | Geringe Beeinträchtigung | Entlastungsbetrag 131 €/Monat |
| 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | Pflegegeld 347 €, Sachleistungen 796 € |
| 3 | Schwere Beeinträchtigung | Pflegegeld 599 €, Sachleistungen 1.497 € |
| 4 | Schwerste Beeinträchtigung | Pflegegeld 800 €, Sachleistungen 1.859 € |
| 5 | Schwerste mit besonderen Anforderungen | Pflegegeld 990 €, Sachleistungen 2.299 € |
Seit Januar 2025 wurden alle Pflegegeld- und Sachleistungsbeträge um 4,5 Prozent erhöht. Für 2026 gilt keine weitere Erhöhung — die Werte bleiben identisch mit 2025. Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge 2026.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Einen Pflegegrad beantragen kann jede Person mit dauerhaftem Pflegebedarf — unabhängig vom Alter. Auch Kinder und Personen unter 60 Jahren sind antragsberechtigt. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung von mindestens 6 Monaten. Angehörige, Betreuer oder Bevollmächtigte können den Antrag auch stellvertretend stellen.
Berechtigt sind alle Personen, die:
- gesetzlich krankenversichert sind (Pflegepflichtversicherung)
- privat krankenversichert sind (private Pflegeversicherung)
- mindestens 6 Monate in der Pflegeversicherung versichert sind
- einen dauerhaften Unterstützungsbedarf haben (voraussichtlich mind. 6 Monate)
Keine Altersgrenze — auch Kinder können Pflegegrade erhalten.
Welche Unterlagen brauche ich für den Pflegegrad-Antrag?
Für den Pflegegrad-Antrag benötigen Sie keine speziellen Formulare — ein formloser Brief reicht aus. Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend alle notwendigen Dokumente zu. Für die spätere MD-Begutachtung sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten: ärztliche Atteste, Medikamentenlisten und — idealerweise — ein Pflegetagebuch der letzten zwei bis vier Wochen.
Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
- Krankenversicherungskarte oder Versicherungsnummer
- Ärztliche Atteste, Arztbriefe und Diagnosen (alle relevanten Erkrankungen)
- Aktuelle Medikamentenliste
- Pflegetagebuch (2–4 Wochen Dokumentation des täglichen Hilfebedarfs)
- Vollmacht oder Betreuungsbescheinigung (wenn Angehörige den Antrag stellen)
- Vorbefunde und Gutachten früherer MD-Begutachtungen (falls vorhanden)
- Liste benötigter Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, etc.)
Tipp: Beginnen Sie das Pflegetagebuch sofort nach dem Antrag — nicht erst kurz vor der Begutachtung. Je mehr Wochen dokumentiert sind, desto belastbarer ist die Grundlage für den MD-Gutachter.
Schritt 1: Pflegegrad beantragen bei der Pflegekasse
Den Pflegegrad beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse — das ist automatisch der gleiche Träger wie Ihre Krankenkasse. Der Antrag ist formlos möglich und kann telefonisch, schriftlich oder online gestellt werden. Entscheidend: Das Antragsdatum gilt als Leistungsbeginn. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich — Leistungen werden nicht rückwirkend gezahlt.
So gehen Sie vor:
Per Telefon: Rufen Sie die Pflegekasse an und erklären Sie den Bedarf. Die Kasse schickt Ihnen dann das Formular zu.
Per Brief: Schreiben Sie einen formlosen Brief: „Ich beantrage die Feststellung meiner Pflegebedürftigkeit und die Zuweisung eines Pflegegrades.“ Name, Adresse, Krankenkassennummer — fertig. Bewahren Sie eine Kopie mit Poststempel.
Online: Die meisten großen Kassen (AOK, TK, Barmer) haben Online-Formulare auf ihrer Website.
Schritt 2: MD-Begutachtung vorbereiten
Nach dem Antrag schickt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung — in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Der MD-Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen und ermittelt daraus einen Punktwert, der den Pflegegrad bestimmt. Eine gute Vorbereitung mit Pflegetagebuch und vollständigen Unterlagen kann den Ausgang der Begutachtung erheblich verbessern.
Bis 2020 hieß diese Stelle MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Seit der Umbenennung durch das MDK-Reformgesetz 2020 lautet die korrekte Bezeichnung MD. Bei privaten Pflegekassen übernimmt Medicproof die Begutachtung. Der Termin findet in der Regel in Ihrer Wohnung statt.
Der Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen:
- Mobilität (Fortbewegung, Positionswechsel)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Orientierung, Gedächtnis)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Unruhe, Angst)
- Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Ankleiden)
- Bewältigung von Anforderungen (Medikamente, Arzttermine)
- Alltagsleben und soziale Kontakte
Tipps für die MD-Begutachtung
Bereiten Sie sich vor:
- Erstellen Sie ein Pflegetagebuch: Notieren Sie 2–4 Wochen lang täglich, welche Hilfen nötig sind und wie lange sie dauern
- Legen Sie alle Arztbriefe, Diagnosen und Medikamentenlisten bereit
- Bitten Sie eine Vertrauensperson, bei der Begutachtung anwesend zu sein
Was Sie beim Gespräch beachten sollten:
- Schildern Sie Ihre Schwierigkeiten an einem schlechten Tag, nicht an einem guten
- Unterschätzen Sie nichts — viele Betroffene spielen ihre Einschränkungen herunter
- Betonen Sie, wie lange Aktivitäten dauern und ob Sie Hilfsmittel benötigen
Schritt 3: Bescheid erhalten und prüfen
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid per Post. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Bei Überschreitung dieser Frist haben Sie Anspruch auf Entschädigungszahlungen (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig: Fehler in der Einstufung lassen sich durch einen Widerspruch korrigieren.
Prüfen Sie den Bescheid auf:
- Richtiger Pflegegrad?
- Stimmen die Beschreibungen mit Ihrer tatsächlichen Situation überein?
- Wurden alle 6 Lebensbereiche bewertet?
Schritt 4: Widerspruch einlegen (wenn nötig)
Wenn Sie den zugewiesenen Pflegegrad für zu niedrig halten, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Schätzungen des Sozialverbands VdK zufolge sind rund 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich — es lohnt sich, die Einstufung anzufechten. Sammeln Sie zusätzliche ärztliche Befunde und beantragen Sie beim MD Akteneinsicht in das Gutachten.
Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, haben Sie 1 Monat Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 84 SGG). Mehr dazu in unserem Ratgeber Pflegegrad abgelehnt: So legen Sie Widerspruch ein.
Statistik: Rund 40 % der Widersprüche haben Erfolg (Quelle: Sozialverband VdK).
Welche Leistungen erhalte ich?
Mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten Sie monatliche Geldleistungen oder Sachleistungen aus der Pflegeversicherung — je nachdem, ob Sie einen professionellen Pflegedienst beauftragen oder von Angehörigen gepflegt werden. Die Leistungsbeträge wurden im Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und gelten 2026 unverändert (Quelle: SGB XI, Bundesgesundheitsministerium).
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu (alle Beträge gültig ab Januar 2025, für 2026 unverändert — Quelle: Bundesgesundheitsministerium / SGB XI):
Pflegegrad 1:
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat für Betreuungsleistungen (bis 2024: 125 €/Monat)
- Pflegehilfsmittel: 42 €/Monat (bis 2024: 40 €/Monat)
- Wohnraumanpassung: bis 4.180 € pro Maßnahme (bis 2024: 4.000 €)
Pflegegrad 2–5:
- Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige): 347–990 € (bis 2024: 332–947 €)
- Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst): 796–2.299 € (bis 2024: 761–2.095 €)
- Tages-/Nachtpflege: 721–2.085 € monatlich je Pflegegrad (bis 2024: 689–1.995 €)
- Gemeinsames Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI): bis 3.539 € pro Jahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombiniert (gilt seit 01.07.2025)
- Vollstationäre Pflege
Wichtig beim Pflegegeldbezug — Beratungseinsatzpflicht nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Wer Pflegegeld (ab Pflegegrad 2) erhält, muss regelmäßig einen kostenlosen Beratungsbesuch eines zugelassenen Pflegedienstes nachweisen — bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Hinweis zum Gemeinsamen Entlastungsbudget nach § 42a SGB XI (ab 01.07.2025): Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt. Die frühere Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt. Bis 30.06.2025 galten noch separate Budgets: Kurzzeitpflege bis 1.854 €/Jahr, Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr.
Außerdem haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf einen Hausnotruf-Zuschuss. Details in unserem Hausnotruf-Vergleich.
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt und dabei mindestens 10 Stunden pro Woche (an mindestens 2 Tagen) aufwendet, hat Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegeversicherung übernimmt. Dies gilt ab Pflegegrad 2 und sichert pflegenden Angehörigen eigene Rentenansprüche für die Zeit der Pflege.
Die monatlichen Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekasse für pflegende Angehörige zahlt (Stand: 2026, Quelle: Bundesgesundheitsministerium):
- Pflegegrad 2: bis zu 198,62 €/Monat
- Pflegegrad 3: bis zu 316,32 €/Monat
- Pflegegrad 4: bis zu 514,94 €/Monat
- Pflegegrad 5: bis zu 735,63 €/Monat
Zusätzlich können pflegende Angehörige bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen, wenn sie kurzfristig die Pflege organisieren müssen. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und wird von der Pflegekasse ausgezahlt.
Pflegegrad beantragen: Besondere Situationen
Manche Situationen erfordern beim Pflegegrad beantragen ein etwas anderes Vorgehen. Ob Demenz, ein akuter Krankenhausaufenthalt oder die Antragstellung für ein Kind — die folgenden Hinweise helfen Betroffenen und Angehörigen.
Pflegegrad beantragen bei Demenz
Bei Demenz und anderen kognitiven Erkrankungen liegt der Schwerpunkt der Begutachtung auf den Bereichen „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ sowie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“. Diese beiden Module fließen mit höheren Gewichtungen in die Gesamtpunktzahl ein, was demenzkranken Menschen seit der Pflegereform 2017 häufig zu einem höheren Pflegegrad verhilft als früher.
Wichtig: Betroffene mit Demenz können sich während der Begutachtung oft gut präsentieren — der „gute Moment“ täuscht über den tatsächlichen Pflegebedarf hinweg. Fordern Sie deshalb unbedingt eine Vertrauensperson auf, beim Begutachtungsgespräch anwesend zu sein und die typischen Alltagsschwierigkeiten zu schildern. Das Pflegetagebuch ist hier besonders wichtig: Dokumentieren Sie Orientierungslosigkeit, Unruhezustände und den nächtlichen Betreuungsaufwand.
Pflegegrad beantragen im Krankenhaus oder Notfall
Wer sich im Krankenhaus befindet und absehbar Pflegebedarf haben wird, sollte den Antrag noch während des stationären Aufenthalts stellen — am besten über den Sozialdienst des Krankenhauses. Das sichert ein frühes Antragsdatum und damit einen frühen Leistungsbeginn.
In Ausnahmefällen — etwa wenn eine Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden droht — ist eine beschleunigte Begutachtung möglich. Die Pflegekasse muss dann innerhalb von einer Woche über den Antrag entscheiden. Sprechen Sie den Krankenhaussozialdienst aktiv auf diese Möglichkeit an.
Pflegegrad für Kinder beantragen
Kinder können ebenfalls alle fünf Pflegegrade erhalten. Da Kinder von Natur aus auf Unterstützung angewiesen sind, wird der Pflegebedarf im Vergleich zu einem gleichaltrigen gesunden Kind bewertet — nicht absolut. Für Kinder unter 18 Monaten gilt Pflegegrad 2 als Mindestpflegegrad. Eltern von Kindern mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen sollten den Antrag frühzeitig stellen, da auch hier das Antragsdatum für den Leistungsbeginn entscheidend ist.
Häufige Fehler beim Pflegegrad beantragen
Die fünf häufigsten Fehler beim Pflegegrad beantragen sind: zu spätes Beantragen (Leistungen gelten erst ab Antragsdatum), Einschränkungen beim Gutachter herunterspielen, kein Pflegetagebuch führen, bei ungerechter Einstufung keinen Widerspruch einlegen und den Pflichtberatungsbesuch beim Pflegegeldbezug vergessen. Alle fünf Fehler lassen sich mit etwas Vorbereitung vermeiden.
Zu spätes Beantragen: Leistungen gelten erst ab Antragsdatum — stellen Sie den Antrag sobald ein Bedarf absehbar ist.
Einschränkungen herunterspielen: In der Begutachtung beschreiben viele den „guten Tag“ statt den typischen Alltag. Schildern Sie realistisch.
Kein Pflegetagebuch: Ohne dokumentierten Unterstützungsbedarf fehlt dem Gutachter eine wichtige Grundlage für eine faire Einstufung.
Keinen Widerspruch einlegen: Viele akzeptieren eine zu niedrige Einstufung. Dabei sind laut VdK-Sozialverband rund 40 % der Widersprüche erfolgreich.
Beratungsbesuch vergessen: Wer Pflegegeld bezieht und den Pflichtberatungsbesuch (§ 37 Abs. 3 SGB XI) versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes.
Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie je nach Pflegegrad unterschiedliche Leistungen. Unser Ratgeber Pflegegeld 2026 zeigt Ihnen die aktuellen Beträge im Überblick.
Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen mehr Wohnoptionen offen. Lesen Sie unseren umfassenden Ratgeber, wie Sie die richtige Seniorenwohnung finden.
Nach erfolgreicher Pflegegradantragstellung stehen Ihnen auch Leistungen aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget zu. Unser Ratgeber zur Kurzzeitpflege 2026 erklärt Kosten und Anspruch.
Nach Erhalt des Pflegegrades stehen Ihnen auch Verhinderungspflegeleistungen zu, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt — seit Juli 2025 im gemeinsamen Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI).
Häufige Fragen zum Pflegegrad beantragen
Wie lange dauert die Bearbeitung des Pflegegradantrags?
Die Pflegekasse hat gesetzlich 25 Arbeitstage Zeit, über den Antrag zu entscheiden. Bei Verzögerungen entstehen Ansprüche auf Entschädigungszahlungen nach § 18c Abs. 5 SGB XI. In dringenden Fällen — etwa bei stationärem Krankenhausaufenthalt — muss innerhalb von einer Woche entschieden werden. Reagiert die Kasse nicht rechtzeitig, können Sie einen unabhängigen Gutachter aus einer Liste wählen, die Ihnen die Kasse übermitteln muss.
Kann ich den Pflegegrad rückwirkend beantragen?
Nein — Pflegeleistungen werden grundsätzlich nicht rückwirkend gezahlt. Der Antrag gilt als Leistungsbeginn: Erst ab dem Datum der Antragstellung haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, Sachleistungen und andere Leistungen. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich, sobald ein dauerhafter Pflegebedarf absehbar ist. Ein späteres Antragsstellungsdatum kann Monate an Leistungen kosten.
Was kann ich tun, wenn mein Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wurde?
Sie können innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Laut VdK-Sozialverband sind rund 40 Prozent aller Widersprüche erfolgreich. Für den Widerspruch sollten Sie zusätzliche ärztliche Befunde sammeln und beim MD Akteneinsicht in das Gutachten beantragen. Falls der Widerspruch keinen Erfolg hat, ist auch eine Klage beim Sozialgericht möglich — oft ohne Kostenrisiko für die klagende Partei.
Können Angehörige den Pflegegrad-Antrag für mich stellen?
Ja — Angehörige, Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer können den Antrag stellvertretend für die pflegebedürftige Person stellen. Sie benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht oder eine gerichtliche Betreuungsbescheinigung. Der Antrag selbst ist formlos und kann telefonisch oder per Brief bei der Pflegekasse der betroffenen Person gestellt werden. Das Antragsdatum zählt auch bei stellvertretender Antragstellung als Leistungsbeginn.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld 2026 beträgt monatlich: Pflegegrad 2 = 347 Euro, Pflegegrad 3 = 599 Euro, Pflegegrad 4 = 800 Euro, Pflegegrad 5 = 990 Euro. Diese Beträge gelten seit Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert (Quelle: SGB XI / Bundesgesundheitsministerium). Zusätzlich zum Pflegegeld erhalten Pflegegeldbezieher Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekasse übernimmt — falls die Pflegeperson mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt.
Was kostet ein Pflegeheim und wie viel zahlt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung zahlt in der vollstationären Pflege je nach Pflegegrad einen Pauschalbetrag: Pflegegrad 1 = 131 €, Pflegegrad 2 = 805 €, Pflegegrad 3 = 1.319 €, Pflegegrad 4 = 1.855 €, Pflegegrad 5 = 2.096 € monatlich. Hinzu kommen gestaffelte Leistungszuschläge (15 % ab Monat 1, bis 75 % ab Monat 37). Den verbleibenden einrichtungsbedingten Eigenanteil tragen die Bewohner selbst. Dieser variiert je nach Pflegeeinrichtung und Region erheblich. Mehr dazu im Ratgeber Pflegeheimkosten.
Fazit: Jetzt Pflegegrad beantragen
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der Schlüssel zu staatlichen Leistungen, die das Leben mit Pflegebedarf erheblich erleichtern. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, bereiten Sie die MD-Begutachtung gut vor und scheuen Sie sich nicht, bei einer ungerechten Einstufung Widerspruch einzulegen.
Nächste Schritte nach der Einstufung: KfW-Förderung für barrierefreien Umbau beantragen und prüfen, ob ein Hausnotruf-System sinnvoll ist.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung durch Pflegeberater, Pflegekasse oder Fachanwalt.