Stand: Förderrecht 24.08.2026 | KfW 455-B, § 40 Abs. 4 SGB XI
Badezimmer barrierefrei umbauen bedeutet: die Anpassung an eingeschränkte Mobilität — typischerweise durch bodengleiche Dusche, Haltegriffe, erhöhtes WC und rutschfesten Bodenbelag. Die Pflegekasse bezuschusst solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Der KfW-Investitionszuschuss 455-B käme mit bis zu 2.500 EUR dazu — für ihn nimmt die KfW seit dem 31.07.2026 allerdings keine Anträge an. Bei einem typischen Umbau von 8.000 bis 15.000 EUR bleibt damit ein Eigenanteil, der je nach Maßnahme und Pflegegrad sehr unterschiedlich ausfällt.
Das Badezimmer gehört zu den gefährlichsten Räumen im Haushalt: Glatte Fliesen, hohe Wannenränder und fehlende Haltegriffe sind eine der häufigsten Sturzursachen bei Menschen über 65 Jahren. Trotzdem wissen die meisten Familien nicht, dass die Pflegekasse barrierefreie Umbauten mit bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme bezuschusst — unabhängig vom Einkommen. Wer rechtzeitig plant, kann Fördermöglichkeiten und Angebote vor einer verbindlichen Beauftragung prüfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflegekasse zahlt nach §40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — bei Pflegegrad 1 bis 5 (Stand: 24.08.2026, Quelle: § 40 SGB XI).
- Der KfW-Investitionszuschuss 455-B sieht für Einzelmaßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 EUR je Wohneinheit, und beim Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % bis maximal 6.250 EUR vor. Derzeit können jedoch keine neuen Anträge gestellt werden. Wann Anträge wieder möglich sind, hat die KfW offengelassen; sie kündigt es auf ihrer Website an. Als Alternative bleibt der zinsverbilligte Kredit 159 verfügbar. Prüfen Sie die KfW-Produktseite vor Vertragsabschluss.
- Pflegekasse und KfW sind nur für unterschiedliche Teile derselben Umbaumaßnahme kombinierbar. Für den KfW-geförderten Teil ist eine getrennte Rechnung erforderlich.
- Typische Kosten: bodengleiche Dusche 3.500–7.000 EUR, Haltegriffe 200–800 EUR, Teilumbau (Dusche + WC + Griffe) ca. 8.000–15.000 EUR.
- Wichtig: KfW-Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden — kein Handwerkervertrag, kein Auftrag vorher.
Barrierefreiheit im Bad ist keine Frage des Alters, sondern eine Frage der Sicherheit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Maßnahmen sinnvoll sind, was sie kosten und wie Sie alle verfügbaren Förderungen Schritt für Schritt beantragen — in klarer Sprache, mit Zahlen und Quellen belegt.
Viele Menschen, die seit Jahren in ihrer Wohnung oder ihrem Haus leben, bemerken irgendwann, dass das Badezimmer zu einer echten Hürde wird — eine glatte Fliese, eine hohe Badewanne, kein Halt in Reichweite. Das ist keine Schwäche. Es ist ein Hinweis.
Für Angehörige ist es oft ein beiläufiger Satz: „Ich bin neulich fast gestürzt.“ Für viele Familien ist genau das der Moment, in dem eine bisher theoretische Frage plötzlich dringend wird: Was können wir jetzt tun?
Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht alleine lösen. Pflegekasse, KfW und weitere Stellen können je nach persönlicher Situation helfen. In den nächsten Minuten erfahren Sie, welche Maßnahmen sinnvoll sein können, welche Kosten als Richtwerte gelten und wie Sie Förderungen vor einer Beauftragung prüfen.
Was bedeutet „barrierefrei“ im Badezimmer?
Ein barrierefreies Badezimmer ist so gestaltet, dass es ohne fremde Hilfe genutzt werden kann — auch bei eingeschränkter Mobilität, nach einem Schlaganfall oder mit Rollator. Die technischen Mindestmaße legt die DIN 18040-2 fest: 120 × 120 cm Bewegungsfläche vor jedem Sanitärobjekt (rollstuhlgerecht sind es 150 × 150 cm), stufenarme Zugänge mit höchstens 2 cm Schwellenhöhe und griffsichere Oberflächen.
In der Praxis heißt das: kein Türschweller, der zum Stolperstein wird, keine Wanne, über die man steigen muss, keine fehlenden Haltepunkte in der Dusche. Türen sollen nach außen öffnen oder als Schiebetür ausgeführt sein — sonst blockiert im Notfall eine gestürzte Person die eigene Tür von innen.
Ein vollständiger Umbau ist nicht immer notwendig. Oft reichen gezielte Einzelmaßnahmen, um die Sicherheit erheblich zu erhöhen — und genau diese kleinen Eingriffe werden von Pflegekasse und KfW besonders gut gefördert.
Welche Maßnahmen sind beim barrierefreien Badumbau sinnvoll?
Bodengleiche Dusche einbauen
Die bodengleiche Dusche ist die zentrale Maßnahme bei fast jedem barrierefreien Badumbau. Sie ersetzt die Badewanne oder eine herkömmliche Duschwanne mit Rand und ermöglicht den stufenfreien Einstieg. Kosten: 3.500 bis 7.000 EUR, je nach Bauaufwand, Fliesenmaterial und Raumgröße.
Bei Altbauten ist der Einbau aufwendiger als im Neubau — der Boden muss abgesenkt oder eine Rinne eingebaut werden. Das erhöht den Preis, macht den Umbau aber machbar.
Die Pflegekasse bezuschusst den Einbau einer bodengleichen Dusche als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach §40 SGB XI. Die KfW führt Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Programm 455-B. Ob und zu welchen Konditionen aktuell Anträge möglich sind, prüfen Sie vor Vertragsabschluss auf der KfW-Produktseite.
Duschsitz und Klappsitz nachrüsten
Ein wandmontierter Klappsitz in der Dusche kostet 150 bis 400 EUR inklusive Montage und erhöht den Komfort erheblich — besonders bei Müdigkeit, Gleichgewichtsproblemen oder nach Operationen. Im Ruhezustand wird er einfach weggeklappt und stört nicht.
Erhöhtes WC und WC-Erhöhung
Die ergonomisch richtige WC-Höhe liegt laut DIN 18040-2 zwischen 46 und 50 cm. Viele Standard-WCs sind deutlich niedriger. Eine WC-Erhöhung als Aufsatz ist die günstigste Lösung: ab ca. 80 EUR. Ein fest montiertes erhöhtes WC kostet 500 bis 1.500 EUR inklusive Einbau.
Haltegriffe und Stützstangen montieren
Haltegriffe sind eine der wirksamsten — und günstigsten — Schutzmaßnahmen gegen Stürze im Bad. Kosten pro Griff: 200 bis 800 EUR inklusive fachgerechter Wandmontage. Wichtig: einfache Dübel in Hohlwänden reichen nicht. Griffe müssen lastgerecht in tragfähiger Wand oder mit speziellen Ankern befestigt werden.
Stütz- und Haltegriffe werden in manchen Fällen direkt von der Krankenkasse als Hilfsmittel übernommen — mit ärztlicher Verordnung und Eintrag im Hilfsmittelverzeichnis.
Rutschfester Bodenbelag
Nasse Fliesen sind eine der häufigsten Sturzursachen im Badezimmer. Rutschfeste Fliesen der Bewertungsgruppe R10 oder R11 oder nachträgliche Anti-Rutsch-Beschichtungen (ab ca. 100 EUR) sind eine günstige erste Maßnahme. Sie lassen sich oft ohne großen Umbauaufwand nachrüsten.
Türverbreiterung und Schwellenabsenkung
Für Rollatornutzer ist eine Türbreite von mindestens 80 cm erforderlich — besser 90 cm. Eine Türverbreiterung ist baulich aufwendig und kostet 1.500 bis 3.000 EUR, ist bei sehr engen Altbautüren aber oft unumgänglich. Türschwellen lassen sich günstiger durch Rampen oder Abschleifen beseitigen — oft für unter 500 EUR.
Was kostet ein barrierefreier Badumbau?
Kostenübersicht nach Maßnahme
| Maßnahme | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Bodengleiche Dusche (inkl. Fliesenarbeiten) | 3.500 – 7.000 EUR |
| Klappsitz in der Dusche | 150 – 400 EUR |
| Haltegriffe (je Stück, inkl. Montage) | 200 – 800 EUR |
| Erhöhtes WC (fest montiert, inkl. Einbau) | 500 – 1.500 EUR |
| WC-Erhöhung (Aufsatz, ohne Einbau) | 80 – 200 EUR |
| Rutschfester Boden (Beschichtung oder neue Fliesen) | 100 – 500 EUR |
| Türverbreiterung | 1.500 – 3.000 EUR |
Gesamtkosten je nach Umfang
- Kleiner Teilumbau (Haltegriffe + rutschfester Boden): 500 – 2.000 EUR
- Mittlerer Teilumbau (bodengleiche Dusche + WC-Anpassung + Griffe): 8.000 – 15.000 EUR
- Vollumbau barrierefreies Bad (inkl. Türverbreiterung, komplette Neugestaltung): 15.000 – 40.000 EUR
Die gute Nachricht: Bereits kleine Eingriffe wie Haltegriffe und rutschfester Boden senken das Sturzrisiko deutlich — und kosten deutlich weniger als ein vollständiger Umbau.
Wer zahlt? Förderungen für das barrierefreie Bad im Überblick
Drei Stellen finanzieren barrierefreie Badumbauten in Deutschland: die Pflegekasse mit bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, die KfW mit dem Investitionszuschuss 455-B (10 % der Kosten, maximal 2.500 EUR je Wohneinheit, oder 12,5 % und maximal 6.250 EUR beim Standard Altersgerechtes Haus) und das Finanzamt über § 35a Abs. 3 EStG mit 20 % der Arbeitskosten bis 1.200 EUR im Jahr. Die Pflegekasse setzt einen Pflegegrad voraus, KfW und § 35a stehen unabhängig davon offen. Alle drei lassen sich kombinieren, solange derselbe Kostenanteil nicht doppelt gefördert wird. Wichtig für die Planung: Für den KfW-Zuschuss 455-B werden seit dem 31.07.2026 keine Anträge angenommen; der Kredit 159 bleibt offen. Stand der Sätze: 24.08.2026.
Pflegekasse: §40 Abs. 4 SGB XI
Die Pflegekasse zahlt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Das gilt für Eigentümer und Mieter gleichermaßen. Bis 2024 betrug dieser Zuschuss 4.000 EUR. Seit Januar 2025 liegt er bei 4.180 EUR (Stand: 24.08.2026, Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI).
Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung erhöht sich der Gesamtbetrag auf bis zu 16.720 EUR (4 × 4.180 EUR).
Förderfähige Maßnahmen: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, WC-Erhöhung, rutschfeste Böden, Badewannenlift — alles, was die selbstständige Nutzung des Bades sicherer macht.
Antrag stellen: Formlos schriftlich bei der Pflegekasse. Beschreibung der Maßnahme + Kostenvoranschlag beilegen. Bearbeitungsfrist: drei Wochen (fünf Wochen, wenn ein medizinisches Gutachten erforderlich ist). Antwortet die Pflegekasse nicht fristgemäß, gilt die Leistung als genehmigt.
Kein Pflegegrad vorhanden, aber Einschränkungen erkennbar? Jetzt Pflegegrad beantragen — auch leichte Einschränkungen können Pflegegrad 1 begründen.
→ Mehr dazu: Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
KfW 455-B: Investitionszuschuss Barrierereduzierung
Das KfW-Programm 455-B fördert barrierefreie Umbauten mit einem Zuschuss ohne Rückzahlung:
Stand: 24.08.2026: Derzeit keine Antragstellung möglich. Die Bundesmittel für 455-B sind ausgeschöpft (KfW-Meldung vom 31.07.2026). Eine Wiederaufnahme ist frühestens für 2027 vorgesehen, falls dafür erneut Bundesmittel bereitgestellt werden — sicher ist das nicht, die KfW kündigt es auf ihrer Website an. Der Zuschuss der Pflegekasse ist davon nicht betroffen.
- Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 EUR (bei max. 25.000 EUR Investition je Wohneinheit)
- Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 EUR (bei max. 50.000 EUR Investition je Wohneinheit)
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Solange die Mittel ausgeschöpft sind, können keine neuen Anträge gestellt werden. Prüfen Sie den aktuellen Status direkt bei der KfW, bevor Sie planen oder einen Vertrag schließen.
Solange der Zuschuss ruht: der Kredit 159
Der Zuschuss 455-B ist gestoppt — das zweite KfW-Programm für Barrierereduzierung läuft weiter: Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Das ist kein Zuschuss, sondern ein zinsverbilligtes Darlehen: Sie zahlen es zurück, aber zu günstigeren Zinsen als bei der Hausbank. Bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit, für Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter. Auch hier gilt: Antrag vor Baubeginn. Details auf der KfW-Seite zum Kredit 159.
Förderfähige Bad-Maßnahmen laut KfW: bodengleiche Duschen, Duschsitze, Modernisierung von Sanitäranlagen, Raumgestaltungsmaßnahmen.
Antrag stellen — sobald die KfW wieder Anträge annimmt: Ausschließlich vor Baubeginn — kein Handwerkervertrag, kein Auftrag darf zuvor abgeschlossen sein. Antrag online über das KfW-Zuschussportal. Nach Bestätigung: Handwerkervertrag abschließen, Maßnahme umsetzen, Rechnungen im Portal hochladen.
Wer kann beantragen: Eigentümer und Mieter (Mieter benötigen schriftliche Einwilligung des Vermieters).
→ Mehr zur KfW-Förderung: KfW-Förderung für Barrierefreiheit: Alle Programme im Überblick
Pflegekasse und KfW richtig kombinieren
Pflegekasse und KfW können unterschiedliche Teile einer Umbaumaßnahme fördern. Für denselben Teil einer Umbaumaßnahme darf kein Zuschuss der Pflegeversicherung zusammen mit 455-B genutzt werden. Wenn Sie beide Förderungen einsetzen möchten, planen Sie die Kostenanteile vorab getrennt und lassen Sie getrennte Rechnungen ausstellen.
Eine allgemeingültige Beispielrechnung wäre irreführend: Welche Kosten förderfähig sind und wie hoch der Eigenanteil ausfällt, hängt von Angebot, Pflegesituation, Bewilligung und der aktuellen KfW-Antragstellung ab. Lassen Sie sich die Zuordnung vor Beginn von Pflegekasse, KfW oder einer unabhängigen Wohnberatungsstelle bestätigen.
Weitere Förderquellen
- Steuerliche Absetzbarkeit (§35a EStG): Nur die Arbeitskosten (Lohn- und Fahrtkosten, kein Material) können mit 20 % von der Steuerschuld abgezogen werden — maximal 1.200 EUR pro Jahr.
- Kommunale Förderprogramme: Einige Bundesländer und Gemeinden haben zusätzliche Fördertöpfe für altersgerechtes Wohnen. Über den lokalen Pflegestützpunkt anfragen.
- Integrationsamt / Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft: Bei anerkannter Behinderung oder Arbeitsunfall können weitere Stellen die Kosten teilweise übernehmen.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Förderung
Schritt 1: Pflegegrad prüfen oder beantragen
Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist und Einschränkungen bestehen: Antrag bei der Pflegekasse stellen. Pflegegrad 1 genügt für §40-Leistungen und lässt sich oft mit wenig Aufwand erreichen.
Schritt 2: Maßnahmen festlegen und Kostenvoranschläge einholen
Kostenlose Wohnberatung über Pflegestützpunkte, VdK oder Caritas nutzen. Mehrere Handwerker-Angebote einholen (Preisunterschiede von 30–50 % sind üblich). Noch keinen Auftrag vergeben.
Schritt 3: KfW-Antrag stellen — sobald wieder möglich, und vor dem Auftrag
Achtung: Für den Zuschuss 455-B nimmt die KfW seit dem 31.07.2026 keine Anträge an. Prüfen Sie den Status zuerst auf der KfW-Produktseite. Ist die Antragstellung wieder offen: Antrag über kfw.de/455-B einreichen, Identitätsprüfung (Video-Ident oder PostIdent) abschließen, Bestätigung der KfW abwarten. Erst danach den Handwerkervertrag unterschreiben. Wollen Sie nicht warten, führt der Weg über den Kredit 159 — auch dort gilt: erst beantragen, dann beauftragen.
Schritt 4: Pflegekasse informieren
Schriftlicher Antrag an die Pflegekasse: Krankenkassennummer, Beschreibung der Maßnahme und Kostenvoranschlag beilegen. Genehmigung abwarten (max. drei bis fünf Wochen).
Schritt 5: Umbau durchführen lassen
Maßnahmen durch zugelassene Fachhandwerker umsetzen lassen. Alle Rechnungen aufbewahren.
Schritt 6: Belege einreichen und Zuschuss erhalten
KfW: Rechnungen im Online-Portal hochladen. Pflegekasse: Original- oder Kopie der Rechnung einreichen — Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Barrierefreies Bad in der Mietwohnung
Auch Mieter können ihr Badezimmer barrierefrei umgestalten — mit einigen Besonderheiten:
- Zustimmung des Vermieters: Umbaumaßnahmen erfordern die schriftliche Einwilligung des Vermieters. Der Mieter kann die Erlaubnis für bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung verlangen; der Anspruch entfällt, wenn die Maßnahme dem Vermieter auch nach Interessenabwägung nicht zugemutet werden kann (§ 554 BGB, Stand: 24.08.2026).
- KfW 455-B: Mieter können den Zuschuss beantragen — die Einwilligung des Vermieters muss vor dem Antrag vorliegen.
- Pflegekasse §40 SGB XI: Fördert auch Mieter — unabhängig von der Eigentümerschaft.
- Rückbaupflicht: Vermieter können nach Ende des Mietverhältnisses den Rückbau verlangen. Das sollte vorab schriftlich geregelt werden.
Tipp für Angehörige: Ein Gespräch mit dem Vermieter gelingt oft einfacher mit Unterstützung eines Pflegestützpunkts oder der Mieterberatung. Viele Vermieter stimmen zu, wenn der Umbau fachgerecht erfolgt und keine dauerhaften Schäden entstehen.
Planung und Handwerker: Worauf Sie achten sollten
- Erfahrenen Fachbetrieb wählen: Nicht jeden Sanitärbetrieb beauftragen. Fachbetriebe mit Erfahrung in barrierefreien Umbauten kennen DIN 18040-2 und arbeiten KfW-konform.
- Mehrere Angebote einholen: Preisunterschiede von 30–50 % für dieselbe Maßnahme sind keine Seltenheit.
- Zeitpuffer einplanen: KfW-Prüfung dauert ca. 2–4 Wochen. Pflegekasse: bis zu 5 Wochen. Umbau selbst: 3–10 Werktage je nach Umfang. Insgesamt 6–12 Wochen Vorlauf einplanen.
- Förderantrag zuerst, Auftrag danach: Die häufigste Falle: Auftrag vergeben, bevor die KfW-Bewilligung vorliegt. Dann entfällt der Zuschuss — ohne Ausnahme.
FAQ: Badezimmer barrierefrei umbauen
Kann ich das Bad barrierefrei umbauen, wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Für den KfW-Zuschuss 455-B ist kein Pflegegrad erforderlich. Derzeit nimmt die KfW für 455-B jedoch keine neuen Anträge an; einen Termin für eine Wiederaufnahme hat sie nicht genannt. Der zinsverbilligte Kredit 159 steht weiterhin offen. Der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI setzt Pflegegrad 1 bis 5 voraus.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für das barrierefreie Bad?
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 EUR je Maßnahme zuschießen (Stand: 24.08.2026, § 40 Abs. 4 SGB XI). Ein weiterer Zuschuss kommt nicht automatisch für jede einzelne Badmaßnahme in Betracht, sondern kann möglich sein, wenn sich die Pflegesituation so verändert, dass erneut eine Anpassung erforderlich wird. Klären Sie zusammenhängende Arbeiten vorab mit Ihrer Pflegekasse.
Muss ich als Mieter den Umbau selbst bezahlen?
Grundsätzlich ja — aber Pflegekasse und KfW fördern auch Mieter. Voraussetzung: schriftliche Einwilligung des Vermieters und KfW-Antrag vor Auftragserteilung. Viele Vermieter stimmen zu, wenn der Umbau fachgerecht und reversibel geplant ist.
Welche Maßnahme bringt im Bad die meiste Sicherheit?
Die bodengleiche Dusche beseitigt die größte Sturzbarriere — den Ein- und Ausstieg aus Wanne oder hoher Duschwanne. In Kombination mit Haltegriffen und rutschfestem Boden sinkt das Sturzrisiko im Bad erheblich.
Ich komme noch gut alleine zurecht. Warum jetzt handeln?
Das ist der richtige Zeitpunkt — nicht erst nach einem Sturz. Förderanträge brauchen Wochen, Handwerker haben Wartezeiten. Wer früh plant, hat mehr Optionen, weniger Druck und behält die Entscheidung selbst in der Hand. Ein barrierefreies Bad erhöht die Wohnqualität im Alltag — und nicht nur im Pflegefall.
Sind Umbaumaßnahmen im Bad steuerlich absetzbar?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 EUR im Jahr, steuerlich berücksichtigt werden; Materialkosten zählen nicht. Für denselben Kostenanteil darf jedoch kein steuerfreier öffentlicher Zuschuss genutzt werden. Lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten und trennen Sie geförderte und nicht geförderte Rechnungsanteile sauber.
Fazit
Wer sein Badezimmer barrierefrei umbauen möchte, kann die selbstständige Nutzung erleichtern und Barrieren reduzieren. Die Pflegekasse kann bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 EUR je Maßnahme zuschießen. Für KfW 455-B sind derzeit keine neuen Anträge möglich; eine Wiederaufnahme hängt von neuen Bundesmitteln ab. Entscheidend ist: Förderungen vor Beginn klären, Kostenanteile sauber trennen und keine verbindlichen Verträge abschließen, bevor die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Planen Sie den Umbau in Ruhe — bevor ein Sturz die Entscheidung übernimmt.
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- KfW-Förderung für Barrierefreiheit: Alle Programme im Überblick
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Quellen
| Angabe | Quelle | Stand |
|---|---|---|
| Zuschuss bis 4.180 EUR je Maßnahme, Pflegegrad 1 bis 5 | § 40 Abs. 4 SGB XI | geprüft 24.08.2026 |
| KfW 455-B: 10 % bis max. 2.500 EUR, Standard 12,5 % bis max. 6.250 EUR | KfW-Produktseite 455-B | geprüft 24.08.2026 |
| Antragstopp für 455-B, kein Termin für die Wiederaufnahme | KfW-Meldung vom 31.07.2026 | geprüft 24.08.2026 |
| Kredit 159 bis 50.000 EUR je Wohneinheit, weiterhin offen | KfW-Produktseite 159 | geprüft 24.08.2026 |
| 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 EUR im Jahr | § 35a Abs. 3 EStG | geprüft 24.08.2026 |
| 120 × 120 cm Bewegungsfläche, max. 2 cm Schwellenhöhe | DIN 18040-2 | Norm, Ausgabe 2011 |
Stand: 24.08.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung. Fördersätze, Anspruchsvoraussetzungen und gesetzliche Grundlagen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Verbindliche Auskünfte erteilen die Pflegekasse, das KfW-Beraterzentrum (Tel. 0800 539 9002), Pflegeberatungsstellen nach § 7a SGB XI und die Wohnberatungsstellen der Bundesländer.
