Wohnformen im Alter: Welche passt zu Ihrer Situation?

Stand: August 2026 | Leistungsbeträge nach SGB XI | Für Angehörige und Betroffene

Meist beginnt die Suche nicht in Ruhe. Ein Sturz, eine Klinikentlassung mit Frist, eine Diagnose beim Hausarzt: Plötzlich steht die Frage im Raum, ob Ihre Mutter oder Ihr Vater so weiter wohnen kann wie bisher. Und Sie sollen dabei helfen, das zu entscheiden.

Diese Seite ordnet die Wohnformen im Alter für Sie: welche es gibt, für wen sie gedacht sind, was die Pflegekasse dazuzahlt und was am Ende selbst zu tragen bleibt. Alle Leistungsbeträge sind der amtlichen Übersicht für 2026 entnommen.

Welche Wohnformen im Alter gibt es?

Es sind weniger, als die Vielfalt der Werbebegriffe vermuten lässt. Im Kern gibt es acht Wege, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Pflege sie tragen können.

WohnformGeeignet abPflege enthaltenWer zahlt mit
Eigene Wohnung, angepasstohne Pflegegradnein, zubuchbarZuschuss bis 4.180 € je Maßnahme
Betreutes Wohnenohne Pflegegradnein, GrundservicePflegesachleistungen bei Pflegegrad
Seniorenresidenzohne Pflegegradje nach Hauswie Betreutes Wohnen
Senioren-WG (selbst organisiert)Pflegegrad 1ambulant zugekauftPflegesachleistungen
Ambulant betreute WohngruppePflegegrad 1ambulant, gemeinsamzusätzlich 224 € monatlich
24-Stunden-Betreuung zu HausePflegegrad 2Betreuung, keine BehandlungspflegePflegegeld
TagespflegePflegegrad 2tagsüberzusätzlich bis 2.085 € monatlich
Pflegeheimmeist ab Pflegegrad 3ja, rund um die UhrPauschale plus Zuschlag nach Dauer

Die Reihenfolge ist kein Fahrplan. Viele Familien kombinieren: Tagespflege neben der häuslichen Pflege, Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, betreutes Wohnen mit zugekauftem Pflegedienst.

Die Wohnformen im Einzelnen

Zu Hause wohnen bleiben

Der häufigste Wunsch, und oft länger machbar als gedacht. Entscheidend ist nicht der Wille, sondern die Wohnung: Schwelle an der Dusche, Treppe ohne Alternative, Bad im Halbstock. Vieles davon lässt sich ändern.

Die Pflegekasse zahlt für Umbauten einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, und zwar schon ab Pflegegrad 1. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind es bis zu viermal 4.180 Euro, also höchstens 16.720 Euro. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Wer erst umbaut und dann fragt, bekommt nichts.

Der KfW-Zuschuss 455-B für barrierereduzierende Maßnahmen ist derzeit nicht beantragbar, die Bundesmittel sind ausgeschöpft. Ein Rechtsanspruch besteht darauf ohnehin nicht. Laut KfW wird eine Antragstellung wieder möglich, falls 2027 erneut Mittel bereitgestellt werden.

Wer nicht warten kann, hat noch eine Möglichkeit: Der zinsverbilligte KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) läuft weiter und ist von der Sperre nicht betroffen.

Betreutes Wohnen

Eine eigene Wohnung in einer Seniorenanlage, dazu ein Grundpaket aus Hausnotruf, Hausmeister und Gemeinschaftsräumen. Pflege ist darin nicht enthalten, lässt sich aber zubuchen. Für Menschen, die selbstständig leben und trotzdem jemanden in Rufweite haben wollen, ist das die passendste Form.

Die Miete liegt typischerweise 10 bis 20 Prozent über dem örtlichen Mietspiegel. Als grobe Orientierung für die Gesamtkosten: auf dem Land 1.500 bis 2.200 Euro monatlich, in mittelgroßen Städten 1.800 bis 2.800 Euro, in München oder Hamburg 2.500 bis 4.000 Euro. Diese Spannen sind Marktbeobachtung, keine amtliche Statistik.

Achten Sie besonders auf die Betreuungspauschale. Sie fällt auch an, wenn Sie die Leistungen nicht nutzen.

Mehr dazu: Betreutes Wohnen: Kosten, Leistungen und Förderung

Wohnformen im Alter: Betreutes Wohnen als eine Option, helles Wohnzimmer mit Sofa und Pflanzen

Seniorenresidenz

Die gehobene Variante des Betreuten Wohnens, mit Restaurant, Reinigung und oft Wellnessangebot. Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Es gibt weder Meldepflicht noch Preisaufsicht, und damit auch keine offizielle Preisstatistik.

Verlässlicher als jede bundesweite Zahl ist der Vergleich vor Ort: Eine Seniorenresidenz kostet typischerweise das Anderthalb- bis Doppelte des Betreuten Wohnens am selben Ort.

Mehr dazu: Seniorenresidenz: Kosten, Leistungen und Qualitätsmerkmale

Senioren-WG und ambulant betreute Wohngruppe

Mehrere Menschen teilen sich eine große Wohnung und organisieren gemeinsam einen Pflegedienst. Das senkt die Kosten pro Person und wirkt gegen Vereinsamung, verlangt aber Abstimmung unter den Bewohnern oder ihren Angehörigen.

Erfüllt die Wohngruppe die gesetzlichen Voraussetzungen, zahlt die Pflegekasse 224 Euro monatlich zusätzlich pro Bewohner, unabhängig vom Pflegegrad. Für die Gründung einer solchen Wohngruppe gibt es einmalig bis zu 2.613 Euro je Person, höchstens 10.452 Euro je Wohngruppe.

24-Stunden-Betreuung zu Hause

Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt mit. Der Name führt in die Irre: Eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft ist arbeitsrechtlich nicht zulässig, und medizinische Behandlungspflege darf eine Betreuungskraft ohne Pflegeausbildung nicht leisten. Dafür braucht es zusätzlich einen ambulanten Dienst.

Finanziert wird das in der Regel aus dem Pflegegeld, das bei häuslicher Pflege gezahlt wird. Es beträgt 347 Euro bei Pflegegrad 2 und steigt auf 990 Euro bei Pflegegrad 5. Den Rest trägt die Familie.

Prüfen Sie bei jedem Vermittlungsangebot, ob die Betreuungskraft ordnungsgemäß entsandt ist. Die Alternative ist Schwarzarbeit mit vollem Haftungsrisiko für Sie.

Tagespflege

Ihr Angehöriger wird tagsüber in einer Einrichtung betreut und schläft zu Hause. Für berufstätige Angehörige ist das oft die Lösung, die den Verbleib in der eigenen Wohnung überhaupt erst möglich macht.

Der große Vorteil liegt in der Abrechnung: Die Leistung für teilstationäre Tages- und Nachtpflege kommt zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen. Sie beträgt monatlich bis zu 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Beides sind Übergangslösungen, keine Wohnformen im engeren Sinn. Kurzzeitpflege überbrückt die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt, Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Person ausfällt oder in den Urlaub fährt.

Seit Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, der für beide Leistungsarten zusammen zur Verfügung steht. Das getrennte Antragswesen ist entfallen. Übernimmt ein naher Angehöriger die Verhinderungspflege, gilt ein niedrigerer Satz, nämlich das Doppelte des monatlichen Pflegegeldes.

Für Familien ist die Kurzzeitpflege oft auch der ehrliche Praxistest: Wie kommt Ihr Angehöriger mit dem Leben in einer Einrichtung zurecht, bevor Sie sich dauerhaft festlegen?

Pflegeheim

Die vollstationäre Pflege ist die Form mit der höchsten Versorgungsdichte und den höchsten Eigenkosten. Sie wird meist ab Pflegegrad 3 gewählt, wenn die häusliche Versorgung an ihre Grenze stößt.

Die Pflegekasse zahlt einen festen Monatsbetrag: 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Dazu kommt ein Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. Er beträgt 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils im ersten Jahr, 30 Prozent nach zwölf Monaten, 50 Prozent nach 24 Monaten und 75 Prozent nach 36 Monaten.

Was zahlt die Pflegekasse 2026?

Die Beträge sind gegenüber 2025 unverändert. Eine Erhöhung ist erst wieder zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (häusliche Pflege)347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen (Pflegedienst)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Vollstationäre Pflege131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Tages- und Nachtpflege721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Ambulant betreute Wohngruppe224 €224 €224 €224 €224 €

Alle Angaben monatlich. Dazu kommen unabhängig vom Pflegegrad 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie der Jahresbetrag von 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Zwei Punkte werden häufig übersehen. Der Entlastungsbetrag steht auch bei Pflegegrad 1 zu, und nicht genutztes Guthaben verfällt nicht sofort, sondern kann bis Ende Juni des Folgejahres verwendet werden.

Was kostet ein Pflegeheim wirklich?

Anders als bei Betreutem Wohnen oder Seniorenresidenzen gibt es hier belastbare Zahlen. Der Verband der Ersatzkassen erhebt sie halbjährlich.

Zum 1. Juli 2026 zahlen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche. Das sind 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Der Betrag setzt sich zusammen aus:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil inklusive Ausbildungskosten: 1.775 Euro
  • Unterkunft und Verpflegung: 1.068 Euro
  • Investitionskosten: 521 Euro

Der Eigenanteil sinkt mit der Aufenthaltsdauer, weil der Leistungszuschlag steigt.

Wo ist es günstiger, wo teurer?

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich. Sie erklären sich vor allem daraus, wie stark ein Land die Investitionskosten selbst trägt.

BundeslandEigenanteil im 1. JahrBundeslandEigenanteil im 1. Jahr
Bremen3.761 €Rheinland-Pfalz3.289 €
Saarland3.695 €Bayern3.270 €
Nordrhein-Westfalen3.671 €Thüringen3.163 €
Baden-Württemberg3.657 €Sachsen3.152 €
Hamburg3.481 €Brandenburg3.150 €
Hessen3.431 €Schleswig-Holstein3.148 €
Berlin3.388 €Mecklenburg-Vorpommern3.032 €
Bund3.364 €Niedersachsen3.008 €
Sachsen-Anhalt2.891 €

Zwischen Bremen und Sachsen-Anhalt liegen 870 Euro monatlich. Wenn ein Umzug ohnehin ansteht und die Familie verteilt wohnt, ist das ein Faktor, der sich zu rechnen lohnt.

Welche Wohnform passt bei welchem Pflegegrad?

Der Pflegegrad allein entscheidet nicht. Er zeigt aber, welche Formen finanziell überhaupt tragen.

Welche Wohnform bei welchem Pflegegrad trägt Ohne Pflegegrad und bis Pflegegrad 3 tragen die angepasste eigene Wohnung, Betreutes Wohnen und die Seniorenresidenz; ab Pflegegrad 4 stossen sie an ihre Grenze. Die ambulant betreute Wohngruppe trägt ab Pflegegrad 1 durchgehend. Tagespflege und 24-Stunden-Betreuung tragen ab Pflegegrad 2. Das Pflegeheim ist ab Pflegegrad 1 möglich, wird in der Praxis aber meist ab Pflegegrad 3 gewählt. ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Eigene Wohnung, angepasst Betreutes Wohnen Seniorenresidenz Wohngruppe / Senioren-WG Tagespflege (ergänzend) 24-Stunden-Betreuung Pflegeheim in der Praxis meist ab hier Das ist Beobachtung, keine gesetzliche Grenze: Ein Heimplatz ist ab Pflegegrad 1 möglich. trägt diese Wohnform möglich, aber selten sinnvoll

Ohne Pflegegrad oder Pflegegrad 1: Die eigene Wohnung mit Anpassungen, betreutes Wohnen oder eine Seniorenresidenz. Der Umbauzuschuss und der Entlastungsbetrag stehen bereits ab Pflegegrad 1 zu, Pflegegeld dagegen nicht.

Pflegegrad 2 bis 3: Hier wird die Auswahl am größten. Häusliche Pflege mit Pflegedienst, Tagespflege als Entlastung für Angehörige, Wohngruppe oder betreutes Wohnen mit zugekaufter Pflege. Ein Heimplatz ist möglich, aber selten zwingend.

Pflegegrad 4 bis 5: Häusliche Versorgung bleibt machbar, verlangt aber viel: einen verlässlichen Pflegedienst, eine anwesende Person und meist eine 24-Stunden-Betreuung. Wo das nicht darstellbar ist, ist das Pflegeheim die realistische Antwort.

Was tun, wenn das Geld nicht reicht?

Reichen Rente, Pflegeleistungen und Erspartes nicht, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein. Darauf besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Sorge, die dabei fast immer mitschwingt, ist die um die eigenen Kinder. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt: Kinder werden zum Elternunterhalt erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Maßgeblich ist allein das Einkommen des Kindes, nicht das des Ehepartners, und nicht das Vermögen.

Einige Bundesländer zahlen zusätzlich. Bayern etwa gewährt ein Landespflegegeld von 500 Euro pro Pflegegeldjahr ab Pflegegrad 2, unabhängig von Einkommen und anderen Leistungen.

Häufige Fragen

Ab wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel? Früher, als die meisten glauben. Wer erst nach dem Sturz sucht, entscheidet unter Zeitdruck und nimmt, was frei ist. Wartelisten für gute Häuser sind lang. Sich unverbindlich umzusehen, solange nichts drängt, kostet nichts und verschafft Ihnen die Auswahl.

Kann man betreutes Wohnen ohne Pflegegrad nutzen? Ja. Betreutes Wohnen setzt keinen Pflegegrad voraus, es ist ein Mietverhältnis mit Servicevertrag. Ein Pflegegrad ändert nur, welche Leistungen die Kasse dazuzahlt.

Was passiert, wenn im betreuten Wohnen der Pflegebedarf steigt? Bis zu einem gewissen Punkt lässt sich Pflege zukaufen. Irgendwann ist die Grenze erreicht, meist bei nächtlichem Betreuungsbedarf oder Weglauftendenz. Klären Sie vor Vertragsschluss, wo dieses Haus die Grenze zieht und ob es einen Platz im angeschlossenen Pflegebereich gibt.

Muss das Haus verkauft werden, um das Pflegeheim zu bezahlen? Nicht zwangsläufig. Eine selbst bewohnte Immobilie angemessener Größe ist in der Sozialhilfe geschützt, solange der Ehepartner darin wohnt. Steht sie leer und geht es um Hilfe zur Pflege, wird sie in der Regel als verwertbares Vermögen behandelt. Das ist ein Fall für eine Beratung, nicht für eine Faustregel.

Kann man eine Wohnform vorher ausprobieren? In der stationären Pflege ja, über die Kurzzeitpflege. Viele Häuser bieten außerdem Probewohnen an. Nutzen Sie das, bevor Sie eine Wohnung auflösen.

Wie geht es weiter?

Drei Schritte, die sich in dieser Reihenfolge bewährt haben:

  1. Pflegegrad beantragen, falls noch keiner vorliegt. Er ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen, und die Bearbeitung dauert. Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt
  2. Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen. Sie steht Ihnen zu und ist unabhängig von der Kasse.
  3. Vor Ort vergleichen. Alle Zahlen auf dieser Seite sind Durchschnitte. Was Sie zahlen, steht im Angebot der Einrichtung.

Quellen

AngabeQuelleStand
Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026Bundesministerium für Gesundheit, Übersicht Leistungsbeträge 202611.12.2025
Eigenanteile im Pflegeheim, Bund und LänderVerband der Ersatzkassen (vdek)01.07.2026
Zuschuss wohnumfeldverbessernde MaßnahmenBMG zu § 40 Abs. 4 SGB XI2026
KfW 455-B, Mittel ausgeschöpftkfw.de, Altersgerecht Umbauen (455)01.08.2026
Elternunterhalt ab 100.000 EuroAngehörigen-Entlastungsgesetzseit 2020
Landespflegegeld BayernBayerisches Landesamt für PflegePflegegeldjahr 2026